17.02.2012 0
Provence Côte d'Azur: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Haftverschonung für den ehemaligen Bürgermeister von Vence ein
Christian Iacono bleibt hinter Gittern
Nicht nur die Anwälte Christian Iaconos waren zuversichtlich gewesen: Ihr Mandant habe einen festen Wohnsitz, stelle keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar und an eine mögliche Flucht ins Ausland sei bei einem 77-Jährigen, von der Haft gezeichneten Mann auch nicht zu denken. Eine Argumentation, der sich auch der Haftrichter von Grasse anschloss, in dessen Strafvollzugsanstalt Iacono seit dem Jahr 2009 einsitzt. Er gab dem Antrag statt. Anders sah es jedoch der zuständige Staatsanwalt und legte Berufung gegen die Entscheidung ein, die nun vor einem Berufungsgericht verhandelt werden wird.
Der Antrag auf Haftverschonung ist ein weiteres Kapitel des schier unendlichen und mittlerweile zur „Affäre“ gewordenen Falls Iacono, dessen Anfänge ins Jahr 2000 zurückreichen. Damals beschuldigte der 12-jährige Enkel des Verurteilten, Gabriel Iacono, seinen Großvater, ihn zwischen 1996 und 1999 in dessen Villa in Vence mehrmals sexuell missbraucht zu haben. Aufgrund dieser Anschuldigungen wurde Christian Iacono im Jahr 2009 zu neun Jahren Haft verurteilt. Im Mai 2011 dann die erstaunliche Wende: Der inzwischen 20-jährige Gabriel erklärte, er habe die Unwahrheit gesagt und seinen Großvater zu Unrecht beschuldigt. Das Motiv: Er habe Aufmerksamkeit erregen wollen, um seine geschiedenen Eltern wieder zusammenzubringen.
Dieser Widerruf hat für Christian Iacono zunächst erfreuliche Konsequenzen: Er kommt, bis zu einer Entscheidung über eine Aufhebung des Urteils, gegen Auflagen auf freien Fuß. Doch seitdem scheint sich das Blatt wieder gegen ihn zu wenden. Im Dezember 2011 lehnte der Pariser Kassationsgerichtshof als letzte Instanz eine Revision des Urteils wegen Verfahrensfehlern ab, nun liegt auch der Antrag auf Haftverschonung vorerst auf Eis.
Bleibt noch die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Widerrufs von Christian Iacono. Über diesen Antrag wird seit dem 23. Januar 2012 ebenfalls vor dem Kassationsgerichtshof in Paris verhandelt. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen, doch haben die Richter immerhin weitere Informationen zu dem Fall angefordert. Die Staatsanwaltschaft macht indes keinen Hehl daraus, dass sie dem späten Lügengeständnis des Enkels keinen Glauben schenkt. Vielmehr ist sie überzeugt, dass Gabriel Iacono von seiner Familie in Vence manipuliert wurde, bei der er seit einigen Monaten wohnt. Auch die Statistik spricht gegen den Angeklagten. Die Fälle, in denen Urteile in französischen Strafprozessen gänzlich aufgehoben wurden, lassen sich an zwei Händen abzählen …
Peter Hacker
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